Mecklenburg-Vorpommern: Regierung schweigt zu öffentlich versteigerten NS-Fantasie-Emailschildern

Am 6. März 2026 berichtete Sammler.Net erstmals ausführlich über eine Serie moderner Fantasie-Emailschilder mit Symbolen des Nationalsozialismus, die Ende 2025 und Anfang 2026 in Schwerin öffentlich angeboten und versteigert wurden.

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Diese und andere neue Fantasie-Schilder, mit denen der Nationalsozialismus in seiner schlimmsten Form verherrlicht wird, können in Mecklenburg-Vorpommern scheinbar bedenkenlos verkauft und erworben werden. (Screenshots: Auktionshaus Schwerin/Invaluable.com)

Bei den angebotenen Stücken handelte es sich nicht um historische Zeitdokumente, sondern um moderne Produktionen jüngerer Herstellung, die künstlich gealtert wurden, um den Eindruck authentischer Emailschilder aus der Zeit des Nationalsozialismus zu erwecken.

Zu den angebotenen Motiven gehörten unter anderem Schilder mit Hakenkreuzen, SS-Runen, der Parole „Der deutsche Gruß heißt: Heil Hitler“, das Schild „Deutschland ist erwacht“, vermeintliche Reklameschilder für die „Hermann-Göring-Schokoladenwerke“ („Panzerschokolade“) sowie weitere Fantasieprodukte, die es historisch nie gegeben hat.

Die Schilder wurden unverpixelt in öffentlich zugänglichen Online-Auktionskatalogen präsentiert. Einzelne Lose erzielten Zuschläge von mehreren hundert Euro.

AUS DEM FUNDUS

Leider schon verkauft, im Fundus finden Sie aber noch viele weitere Raritäten!

Behörden um Stellungnahme gebeten

Noch am Tag der Veröffentlichung unseres Beitrags haben wir die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Innenministerium sowie das Justizministerium schriftlich um eine Stellungnahme gebeten.

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“Der deutsche Gruß heißt: Heil Hitler” und “Deutschland ist erwacht”: Fantasieschilder, die es im Original nie gab, werden offiziell in einem deutschen Auktionshaus in Schwerin zum Verkauf angeboten – und verkauft!

Unsere Fragen waren eindeutig:

  • Ist der Landesregierung bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern moderne Fantasieprodukte mit NS-Symbolik öffentlich versteigert werden?
  • Wie wird das öffentliche Anbieten solcher modernen Gegenstände im Hinblick auf § 86a StGB bewertet?
  • Werden entsprechende Angebote von den zuständigen Behörden überprüft?
  • Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf?

Eine Antwort wurde bis zum 20. März 2026 erbeten.

Bis heute: Keine Antwort

Heute ist der 6. August 2026. Fast fünf Monate nach Ablauf der gesetzten Frist liegt uns bis heute keinerlei Stellungnahme der angeschriebenen Stellen vor.

Weder die Staatskanzlei noch das Innenministerium oder das Justizministerium haben auf unsere Fragen reagiert oder auch nur den Eingang unserer Anfrage bestätigt.

Gerade angesichts der Sensibilität des Themas überrascht dieses Schweigen.

Es geht hier nicht um historische Museumsobjekte oder wissenschaftliche Dokumentationen, sondern um moderne Fantasieprodukte, die mit Symbolen des Nationalsozialismus gestaltet wurden, öffentlich in Online-Auktionen präsentiert und zu hohen Preisen verkauft wurden.

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Im Januar verkaufte das Schweriner Auktionshaus diese Fälschungen mit eindeutig nationalsozialistischen Bezug: Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern schweigt sich dazu aus und lässt den Handel mit Nazi-Devotionalien zu. (Screenshots: Auktionshaus Schwerin / Invaluable.com)

Die offenen Fragen bleiben bestehen

Unverändert stellt sich die Frage, wie Behörden den öffentlichen Verkauf moderner Fantasieobjekte mit Hakenkreuzen, SS-Runen und anderen NS-Kennzeichen rechtlich bewerten.

Ebenso offen bleibt, ob entsprechende Angebote überhaupt behördlich überprüft werden und ob sich der Staat bei der öffentlichen Vermarktung solcher Gegenstände in einem rechtsfreien Raum sieht oder ob lediglich eine Stellungnahme bislang unterblieben ist.

Der Markt für moderne Fantasie-Emailschilder wächst seit Jahren. Immer häufiger tauchen solche Stücke auf Floh- und Trödelmärkten, auf Onlineplattformen und inzwischen offenbar auch in Auktionshäusern auf.

Gerade deshalb besteht ein berechtigtes Interesse an einer klaren rechtlichen Einordnung und an einer eindeutigen Haltung der zuständigen Behörden.

Sollte uns künftig doch noch eine Stellungnahme aus Mecklenburg-Vorpommern erreichen, werden wir diese selbstverständlich veröffentlichen und unseren Bericht entsprechend ergänzen.

Hier geht es zum ursprünglichen Beitrag vom 6. März 2026

NS-Fantasie-Emailschilder: Moderne Fälschungen, die Geschichte erfinden

In eigener Sache: „Sozialadäquanzklausel“

Nach § 86a StGB ist das öffentliche Verwenden von NS-Symbolen grundsätzlich verboten. Allerdings gilt die Ausnahme nach § 86 Abs. 3 StGB („Sozialadäquanzklausel“).

Danach ist die Darstellung erlaubt, wenn sie einem der folgenden Zwecke dient:

  • Berichterstattung über Zeitgeschichte
  • Journalismus und Aufklärung
  • Wissenschaft oder Forschung
  • Lehre
  • Kunst

Ein Artikel, der kritisch über Fantasie-NS-Schilder, Fälschungen und den Sammlermarkt berichtet, fällt unter Berichterstattung und Aufklärung. Deshalb dürfen in solchen Kontexten auch Hakenkreuze oder andere NS-Symbole gezeigt werden, solange klar ist, dass sie nicht propagandistisch verwendet werden, sondern Teil der journalistischen Darstellung sind.




Anm. d. Red.: Ursprünglich lautete der Titel dieses Beitrags „Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig schweigt zu öffentlich versteigerten NS-Fantasie-Emailschildern“. Da die Verantwortung jedoch nicht nur bei der Ministerpräsidentin des Bundeslandes liegt, wurde er inzwischen abgeändert in „Mecklenburg-Vorpommern: Regierung schweigt zu öffentlich versteigerten NS-Fantasie-Emailschildern“.

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